 Anfrage direkt an : Jörg Schultze-Bohl Parsevalstrasse 31 D - 64347 Griesheim Tel. : +49-6155-66157 Fax : +49-6155-880336 Mobil: +49-172-8402832 VoIP : 9307319@sipgate.de
e-mail : mail@Gutachter-IHK.de
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P R E I S E Für die Vergütung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und Gutachter ist in der Regel eine Abrechnung nach aufgewendeter Zeit vorgesehen. Für die sachverständige Tätigkeit im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Behörden erfolgt eine Abrechnung nach den Gebührensätzen entsprechend §6 JVEG i.d.Fassung v. 1.7.04, wobei ein Stundensatz von € 85,00 netto (€ 101,15 inkl.Mehrwertsteuer) gemäß Ziffer 8 der Honorartabelle aus § 9 gilt und laut Anlage 1 für Sachverständige des Fachgebietes "Datenverarbeitung" angesetzt wird. Im Übrigen orientiert sich der Stundensatz an den individuellen Erfahrungen und Kenntnissen der Sachverständigen und wird zwischen Auftragggeber und Sachverständigen frei vereinbart. Als Anhaltswert für die Tätigkeitsfelder Projektsanierungen, Beratung oder Schlichtung im Unternehmensumfeld kann ein Stundensatz von € 120,00 netto (€ 142,80 inkl.Mehrwertsteuer) angenommen werden. EXPERTENRAT kompakt Ein erstes gutachterliches Beratungsgespräch erfolgt schnell, einfach, unkompliziert, ohne Termin bei kurzfristiger Abstimmung. Nähere Informationen siehe unten zur "Info Erstberatung". Alle Preisangaben in der Tabelle inklusive Mehrwertsteuer : | Allgemeine Anfragen zum Sachgebiet / zur Arbeitsweise | kostenfrei | | Verweis zu anderen Sachverständigen / Organisationen | kostenfrei | | Anfrage zur Schadenbearbeitung / Beweismitteluntersuchung | kostenfrei | Effiziente Beweissicherung | ab 25 € | Software Funktionalität / Mängel | ab 30 € | Hardware / Netzwerktechnik bezügl. Funktionalität / Ausfall | ab 30 € | Abwicklungsnachweis Handelstransaktionen (z.B. ebay) | ab 20 € | Programmierung / Urheberschaft / Beweisführung | ab 40 € | Pflichten-/ Lastenhefte bezügl. Gestaltungswirkung | ab 45 € | Marktüblichkeit Aufwand/Kosten/Verfahren | ab 30 € | Gestaltung von betriebssicheren IT-Vereinbarungen | ab 45 € |
Findet nur eine einmalige Beratung ohne ein weitergehendes Tätigwerden eines Gutachters statt, so versteht man dies als Erstberatung. Die genannten Gebühren werden zu Ihren Gunsten bei einer weitergehenden Beauftragung angerechnet!
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