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P R E I S E

Für die Vergütung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und Gutachter ist in der Regel eine Abrechnung nach aufgewendeter Zeit vorgesehen. Für die sachverständige Tätigkeit im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Behörden erfolgt eine Abrechnung nach den Gebührensätzen entsprechend §6 JVEG i.d.Fassung v. 1.7.04, wobei ein Stundensatz von € 85,00 netto (€ 101,15 inkl.Mehrwertsteuer) gemäß Ziffer 8 der Honorartabelle aus § 9 gilt und laut Anlage 1 für Sachverständige des Fachgebietes "Datenverarbeitung" angesetzt wird. Im Übrigen orientiert sich der Stundensatz an den individuellen Erfahrungen und Kenntnissen der Sachverständigen und wird zwischen Auftragggeber und Sachverständigen frei vereinbart. Als Anhaltswert für die Tätigkeitsfelder Projektsanierungen, Beratung oder Schlichtung im Unternehmensumfeld kann ein Stundensatz von € 120,00 netto (€ 142,80 inkl.Mehrwertsteuer) angenommen werden.

EXPERTENRAT kompakt

Ein erstes gutachterliches Beratungsgespräch erfolgt schnell, einfach, unkompliziert, ohne Termin bei kurzfristiger Abstimmung. Nähere Informationen siehe unten zur  "Info Erstberatung". Alle Preisangaben in der Tabelle inklusive Mehrwertsteuer :

Allgemeine Anfragen zum Sachgebiet / zur Arbeitsweise kostenfrei
Verweis zu anderen Sachverständigen / Organisationen kostenfrei
Anfrage zur Schadenbearbeitung / Beweismitteluntersuchung kostenfrei

Effiziente Beweissicherung

ab 25 €

Software Funktionalität / Mängel

ab 30 €

Hardware / Netzwerktechnik bezügl. Funktionalität / Ausfall

ab 30 €

Abwicklungsnachweis Handelstransaktionen (z.B. ebay)

ab 20 €

Programmierung / Urheberschaft / Beweisführung

ab 40 €

Pflichten-/ Lastenhefte bezügl. Gestaltungswirkung

ab 45 €

Marktüblichkeit Aufwand/Kosten/Verfahren

ab 30 €

Gestaltung von betriebssicheren IT-Vereinbarungen

ab 45 €


Findet nur eine einmalige Beratung ohne ein weitergehendes Tätigwerden eines Gutachters statt, so versteht man dies als Erstberatung. Die genannten Gebühren werden zu Ihren Gunsten bei einer weitergehenden Beauftragung angerechnet!

 

Info Erstberatung

Was beinhaltet ein erstes gutachterliches Beratungsgespräch ?

Das erste gutachterliche Beratungsgespräch beinhaltet für Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Problemstellungen mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter mündlich zu erörtern. Dabei werden wir auf die einzelnen fachlichen Gesichtspunkte eingehen und einen Lösungsweg entwickeln. Abhängig von der Sachlage werden wir Ihnen weitere Maßnahmen empfehlen und die hierzu notwendigen Schritte und Kosten aufzeigen. Werden weitere Maßnahmen erforderlich (z.B. Gutachten, Schriftsätze, Vertragsentwürfe, Verhandlungen etc.), sind diese Leistungen nicht im ersten gutachterlichen Beratungsgespräch eingeschlossen.

EXPERTENRAT plus

Mehr als ein erstes gutachterliches Beratungsgespräch. Vorbesprechung, Ausarbeitung und Folgetermin. Falls nötig: die Informatik-Kompetenz bei Ihnen vor Ort - mit Unterstützung durch unser bundesweites Netzwerk der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Fachgruppe Elektronik und EDV im BVS e.V.

Pauschal

ab € 150 (€ 174 inkl.Mehrwertsteuer)

Keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistungen

Gegenwärtig werden keine Rechtsdienstleistungen, auch nicht als Nebenleistung, angeboten.

 

 


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